Kein Berliner Versammlungsgesetz zulasten der Polizei

Als Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg betrachten wir Vorschlag des Berliner Senats für ein „Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin“ mit großer Skepsis.

 

Der im Juni 2020 ins Abgeordnetenhaus eingebrachte Gesetzesentwurf beansprucht, Rechtssicherheit und -klarheit zu schaffen, wäre aber in der realen Umsetzung praxisuntauglich und konfus und atmet zudem denselben Polizei-kritischen Geist, den Rot-Rot-Grün aus ideologischen Gründen schon seit Jahren gegenüber Sicherheitsbehörden an den Tag legt.

 

Für ein sinn- und maßvolles Versammlungsgesetz sind daher erhebliche Anpassungen erforderlich. Insbesondere muss ein Regelwirrwarr verhindert werden, das den vielen unterstützenden Polizisten anderer Bundesländer ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Ein Berliner Versammlungsgesetz muss sich daher möglichst nah am Versammlungsgesetz des Bundes orientieren, um ein erfolgreiches Zusammenwirken länderübergreifender Polizeikräfte zu garantieren. Zudem sprechen wir uns dezdiert gegen eine Lockerung des Vermummungsverbotes aus. Das Vermummungsverbot sowie das Verbot des Mitführens von Gegenständen zum Zweck der Vermummung müssen von Vornherein bestehen bleiben. Eine Abwälzung der Entscheidung über ein Vermummungsverbot auf die Einsatzkräfte vor Ort lehnen wir entschieden ab. Weiterhin müssen Beamte auch in Zukunft die Möglichkeit zur zivilen Teilnahme an Versammlungen unter freiem Himmel erhalten. Auch eine gesetzliche Fixierung des – grundsätzlich richtigen – Deeskalationsgebots sehen wir kritisch. Diese Maßgabe muss sich aus den Dienstvorschriften und der Führungsweise der Polizei, aber nicht aus der Legislation ergeben.

 

Ein Gesetz, das diesen grundsätzlichen Forderungen nicht entspricht, lehnen wir ab und fordern eine entsprechende Anpassung.