Bundeswehrstärkungsgesetz: Für funktionierende Streitkräfte

Getrieben von kurz- und mittelfristigen Einsparmaßnahmen (Schließung von Standorten, Abbestellung von Ersatzteilpaketen und späterer Beschaffung von weniger Großgerät) wurde zwischen 1990 und 2018 die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr stark beschränkt. Trotz der Notwendigkeit an stabilen außenpolitischen Beziehungen und sicherer Handelswege kann die Bundeswehr in ihrer heutigen Form internationalen Verpflichtungen kaum nachkommen. Bei militärischen Initiativen wie die Sicherung von Seewegen von Frankreich an der Straße von Hormus wird inzwischen auf eine deutsche Beteiligung verzichtet, die Niederlande sind dafür beteiligt. Deutschland hält zudem wiederholt internationale Zusagen nicht ein und isoliert sich daher als unzuverlässiger Partner. Durch kurzfristige Sparmaßnahmen erhöhen sich zudem aufgrund von Planungsunsicherheit die mittelfristigen Kosten immens: Spezialisten müssen zum Teil 10 Jahre vor eigentlicher Verwendung eingestellt und ausgebildet werden, nach millionenschweren Ausgaben an Ausbildung und Gehalt fehlt am Ende das zu bedienende Großgerät. Nach der jetzigen Finanzplanung sind bereits weitere Großprojekte von jahrelangen Verzögerungen bedroht und die mittelfristige Finanzierung unklar. Auch hier ergibt sich wie in der Vergangenheit die große Gefahr, dass die langfristigen Kosten stark ansteigen, während die operative Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sinkt.

Forderungen:

Nach einem Bundeswehrstärkungsgesetz soll die Finanzierung des Fähigkeitsaufwuchses der Bundeswehr gemäß ihrem sicherheitspolitisch hergeleiteten und international zugesagten Fähigkeitsprofil garantiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Bundeswehr leisten kann, was sie leisten soll:

  • Finanzielle Planungssicherheit: Der Verteidigungsetat soll für einen größeren Zeitraum mit einem jährlichen Mindestbetrag garantiert werden, welcher alle geplanten Großprojekte finanzieren kann.
  • Rüstungsausgaben sollen mittelfristig minimal 20% des Verteidigungsetats ausmachen, Forschung und Entwicklung minimal 2%.
  • Einhaltung internationaler Zusagen: Erhöhung des Verteidigungsetats jährlich um minimal 0,1% in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt, um glaubwürdig die bereits 2014 international zugesicherte Finanzierung der Streitkräfte sicherzustellen.
  • Konsequente Nutzung von PESCO: Alle Großprojekte, welche über PESCO geplant und in europäische Streitkräfte eingebracht werden können, müssen künftig über PESCO eingebracht werden.
  • Ausbau des Europäischen Verteidigungsfonds für gemeinsame Projekte.
  • Konsequente Einbringung der Bundeswehr in europäische Missionen, wenn Primärziel dieser Missionen das Durchsetzen von Menschenrechten in Krisenregionen oder die Sicherung etablierter Handelswege ist.
  • Nutzung des Verteidigungsetats für militärische Schlagkraft: Kostenloses Bahnfahren soll vom Bundesministerium für Verkehr gegenüber der Deutschen Bahn kostenfrei für das Verteidigungsministerium durchgesetzt werden, um den Verteidigungsetat für Verteidigung frei zu machen.
  • Unkomplizierte Beschaffung: Keine europaweiten Ausschreibungen bei zeitkritischen Beschaffungen, welche einen akuten Fähigkeitsmangel der Bundeswehr decken müssen.