Die Gleichheit vor den staatlichen Gewalten ungeachtet der Hautfarbe, ethni-
schen Herkunft, Religion oder sexuellen Identität und Orientierung ist für uns
Junge Liberale ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats und einer der Grund-
pfeiler unserer Demokratie.
Wir Junge Liberale stehen für eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte
Welt ein, ebenso wie für eine aktive Bekämpfung von institutionellem Rassismus,
überall dort, wo er vorhanden ist. Insbesondere setzen wir uns dabei für die Ab-
schaffung von Methoden wie Racial Profiling ein. Um dies zu erreichen, sprechen
wir uns auch für eine dauerhafte Aus- und Weiterbildung für Beamte des Landes
Berlin aus. Zudem müssen den Beamten arbeitswürdige Rahmenbedingungen
überall dort geschaffen werden, wo sie noch nicht vorhanden sind. Das vom
Berliner Senat verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz erachten wir jedoch als
kritisch und kontraproduktiv.
§22 AGG regelt bundesweit die Beweislast im Fall einer gerügten Diskriminie-
rung. Sofern eine Diskriminierung gem. §1 AGG gerügt wird, muss der Rügende
Indizien für das Vorliegen besagter Diskriminierung liefern. Die andere Partei
trägt die Beweislast dafür, dass eben keine Diskriminierung vorliegt.
Das LADG hingegen kehrt die im Rechtsverkehr übliche Beweislast jedoch zu
Lasten der Polizei um und stellt diese hierdurch unter den Generalverdacht exis-
tierender Diskriminierungen bei der Ausführung ihrer Arbeit. Nicht nur ist durch
das LADG eine Klagewelle gegen Sicherheitskräfte zu befürchten, sondern auch
ein Hemmen der ordentlichen Ausführung ihrer Arbeit.
Deswegen fordern wir das Außerkrafttreten des LADG.