28.10.2020

Ende der Bevorzugung von Kirchen in Rundfunkräten

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2014: „Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten.“ Obwohl dieses Urteil bereits sechs Jahre alt ist, spiegeln die aktuellen Besetzungen der jeweiligen Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vielfalt unserer Gesellschaft nicht wider. Noch immer werden nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften bei der Zusammensetzung der Rundfunkräte nicht berücksichtigt. Dabei haben atheistische und agnostische Weltanschauungen in den letzten Jahrzehnten immer mehr an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen.

 

Wir Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg fordern daher, bei der Besetzung von Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten religiöse und nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften in Relation zu ihrer gesellschaftlichen Relevanz zu beachten, statt lediglich religiösen Weltanschauungsgemeinschaften Vertreter zuzusprechen und nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften auf diese Weise zu benachteiligen. Darüber hinaus setzen wir uns grundsätzlich für eine Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Davon ausgenommen soll nur ein Sender für Nachrichten, Kultur und Bildung in TV und Radio sein.

 

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