17.11.2019

Für einen gesunden Krankenversicherungsbeitrag für studentisch Beschäftigte

Wer neben seinem Studium in geringfügigem Ausmaß arbeitet und dabei nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient, gilt als sogenannter Minijobber[1] und muss als Arbeitnehmer keine Sozialabgaben abführen. Arbeitet man nun aber etwas mehr oder erhält eine Gehaltserhöhung, sodass sich das monatliche Gehalt auf mehr als 450 Euro erhöht, fallen sofort Sozialbeiträge auf den gesamten Verdienst an.

 

Besonders stark wirkt sich hier der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Hier fällt sofort ein Pauschalbeitrag an, der sich auf 13,27 Prozent (10,22 Prozent GKV-Beitrag zzgl. 3,05 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag) des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes beläuft und der sich außerdem um einen individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung erhöht.

 

Stand Oktober 2019 beläuft sich dieser Beitrag also auf über 100 Euro im Monat – ganz egal ob, man nun 451 Euro oder 2000 Euro verdient. Diese Regelung bevorteilt nicht nur in erheblichem Maße sehr gutverdienende Studenten, sondern führt auch zu der absurden Situation, dass ein Student bei einem Monatsverdienst von 500 Euro allein durch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag netto rund 50 Euro weniger verdient als bei einem – von Abgaben befreiten – Arbeitsverhältnis über 450 Euro pro Monat. Dieses System ist in höchstem Maße leistungsfeindlich und muss geändert werden.

Als Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg fordern wir deshalb die Einführung eines Freibetrags von 450 Euro für alle Sozialabgaben, die der studentisch Beschäftigte trägt. Auf das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, sollen die regulären Beitragssätze anfallen. Im Falle einer Veränderung der Minijob-Grenze soll auch der Freibetrag entsprechend angepasst werden.

[1] Das generische Maskulinum wird nachfolgend als Standard verwendet und schließt ausdrücklich weibliche und diverse Personen mit ein.

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