Die Anzahl der Menschen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung stieg von 2011 bis 2021 um
4 27 % auf 28,5 Millionen Zusatzversicherte. Insgesamt waren somit 37,35 Millionen Menschen in Besitz einer privaten Krankenversicherung. Es zeigt sich somit: Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, ihre Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten, wächst. Dieses Gestaltungswillens gilt durch mehr Freiheit bei der Wahl der Krankenversicherung zu fördern.
Um dem Gestaltungswillen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ist es unabdingbar, die Versicherungspflichtgrenze deutlich abzusenken und an die Beitragsbemessungsgrenze anzupassen.