Was im Lehrerzimmer passiert, bleibt im Lehrerzimmer.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg lehnen die Abfrage der sexuellen Orientierung von
Lehrkräften in einer aktuellen Studie der Sigmund-Freud-Hochschule und der HU Berlin strikt ab. Die Erhebung dieser Daten stellt einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre ein und sind daher auch anonym weder zu erheben oder auszuwerten.

Name it! Für ein modernes Namensrecht

Unsere Namensgebung ist Ausdruck von identitärer Vielfalt und persönlicher Individualität in unserer Gesellschaft. Die Ursprünge des heutigen Namensrechts, mit seinen Untergliederungen und Regelwerken, gehen bis auf die große preußische Rechtsreform des Jahres 1794 zurück, welche ein konservativistisch-patriachalisches Familienbild ins Zentrum der Betrachtung stellt. Demnach ist diese Gesetzgebung in ihren Grundfesten nicht mehr zeitgemäß.

Vor allem die Tatbestandsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (§ 3 NamÄndG i.V.m. Ziff. 33 ff. NamÄndVwV) führen oftmals zu einem entwürdigenden, langwierigen und diskriminierenden Verfahren, welches für den/die Antragssteller/in eine zusätzliche emotionale Belastung darstellt.

Vor- und Nachname(n) sollen mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden können. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist die Erklärung vor dem Standesbeamten oder hilfsweise vor einem Notar abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche und nachweisbare Kosten). Zum Schutz des Rechtsverkehrs wird die Namensänderung behördlich im Melde- und Personenstandsregister aufgenommen und überprüft. Sollten die schutzwürdigen Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den persönlichen Interessen überwiegen, ist eine Namensänderung gemäß den bislang einschlägigen Normen der NamÄndVwV im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu versagen.

Kein Verbot von Außenwerbung im öffentlichen Raum

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich gegen den Volksentscheid “Berlin
Werbefrei” aus. In diesem wird gefordert, dass sämtliche Werbung – bis auf wenige Ausnahmen – aus dem öffentlichen Raum zu verbannen ist. Wir begrüßen die Debatte über Werbung im öffentlichen Raum und deren Einfluss auf die Gesellschaft, halten ein komplettes Verbot jedoch für einen zu starken Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit und vertrauen grundsätzlich auf ein mündiges und selbstbestimmtes Kaufverhalten der Konsumenten. Wir sehen in Werbung nicht
nur ein notwendiges Übel, sondern einen wichtigen Bestandteil in der Sozialen Marktwirtschaft und Vorzüge sowohl für Anbieter als auch für Konsumenten.

Eine Aufgabe für uns alle – für ein Deutschland ohne Judenhass

Präambel

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich in aller Form gegen den welt- und deutschlandweiten Antisemitismus aus. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dieser in physischer oder verbaler, in bewusster oder unbewusster Form auftritt. Es muss die Aufgabe Deutschlands und seiner Gesellschaft sein, für die Sicherheit jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels einzutreten und mit rechtstaatlichen Mitteln für dieses zu kämpfen.

Mittel- bis langfristig beginnt das Ende des antisemitischen Gedankenguts im Kopf. Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus darf allerdings nicht als eine abstrakte Aufgabe für einige wenige „Problemfälle“ angesehen werden, sondern muss vielmehr als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung begriffen werden. Sie kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens sein. Insbesondere Bildungseinrichtungen, staatliche- und halbstaatliche Institutionen, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen müssen deutlich machen, dass für antisemitische An-
sichten und Handlungen in ihren Reihen kein Platz ist. Dabei sprechen wir uns auch ausdrücklich gegen jegliche Benachteiligung von anderen gesellschaftlichen Gruppen aus. Antisemitismus muss immer als Teil einer gesamtheitlichen Fremdenfeindlichkeit betrachtet werden, die es zu bekämpfen gilt.

 

Maßnahmen in staatlichen und staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern die gesetzgebende Gewalt auf, konkrete Maßnahmen gegen Antisemitismus im Bereich der Kinder- und Erwachsenenbildung durchzusetzen und es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen zu belassen.

So sind

  1. Lehrer und Erzieher für den Tatbestand des Antisemitismus zu sensibilisieren und zu schulen, um bereits früh Präventivmaßnahmen einzuleiten. Dies soll im Rahmen der Aus- und Weiterbildung geschehen. Die didaktischen und pädagogischen Bildungsinhalte müssen auf die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit eingestellt werden um Lehrer für eine Mediation
    und Sanktion der Schüler, Auszubildenden und Kinder bei antisemitischen-, sexistischen- oder rassistischen oder anderen menschenverachtenden Entgleisungen vorzubereiten.
  2. Meldepflichten für antisemitische Vorfälle einzurichten. Die Meldung antisemitischer Vorfälle soll an eine ständige Mediationsstelle erfolgen, die ihr Kompetenz von der Senatskanzlei erhält. Diese wird entsprechend ausgestattet, um schnell auf Einzelvorfälle an Schulen, aber genauso auf Anfrage auch an Universitäten oder in Unternehmen, zu reagieren und durch Aufklärungsarbeit, Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern und Betreuung der Opfer antisemitische Vorfälle aufzuarbeiten.
  3. mehr Sanktionsmöglichkeiten gegen Lehrkräfte einzurichten. Dabei kann eine Versetzung nur die „gelbe Karte“ sein. Danach muss die Lehrkraft dauerhaft vom Lehrbetrieb entfernt werden. Dies soll bei jeglichen Verstößen gegen Art. 3 III GG und Art IV GG gelten, insbesondere bei aktiven Aktionen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen oder bei solchen denen eine Verschleierung oder eine Unterlassung bzw. ein Verstoß gegen die in 2. geregelte Meldepflicht zugrunde liegen.
  4. der deutsch-israelische Jugend- und Bildungsaustausch zu einem Jugend- und Bildungswerk mit bilateralen Strukturen ausgebaut werden um einen kulturellen Bildungserwerb sicherzustellen und Ressentiments vorzubeugen.
  5. Deutsch-israelische Oberschulen und insbesondere Sekundarschulen einzurichten bzw. aktiv zu fördern.

Der staatliche Bildungsauftrag, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter

In der zweiten Ebene fordern wir, dass neben der Jugend selbst auch die Vorbilder für junge Menschen, wie Ausbilder oder Eltern, in die Pflicht genommen werden müssen. Ein Ausbau des Angebots von Ganztagsschulen in Brennpunkten ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch wird der Zugang zu jungen Menschen deutlich intensiviert und die Einflussmöglichkeit ausgebaut. Ein entsprechend einzurichtendes Erfassungssystem von antisemitischen- und rassistischen Verstößen in Bildungseinrichtungen ist für die Standortbestimmung Voraussetzung. 

Als Grundlage für eine nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Benachteiligung von Gruppen im Allgemeinen, muss die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen, aber auch zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmen gestärkt werden. Damit ein nachhaltiger Erfolg eintreten kann sind wir fest davon überzeugt, dass der Kampf gegen Antisemitismus aus freier Überzeugung und aus intrinsischer Motivation heraus, geführt werden muss. 

Deshalb fordern wir die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle an Schulen, Universitäten, Unternehmen und Organisationen mit über 250 Mitarbeitern, die mit mindestens einem Antidiskriminierungsbeauftragten aus dem Kollegium, der Elternschaft bzw. der Arbeitnehmerschaft besetzt ist. Diese Stelle soll als Ansprechpartner für rassistische, antisemitische, homophobe oder ähnlich herabsetzende Vorfälle fungieren und ebenjene aufklären und entsprechende Konsequenzen einfordern. Das Engagement erfolgt auf freiwilliger Basis. 

Die Antidiskriminierungsstellen sollen eng mit der Mediationsstelle des Landes zusammenarbeiten und ein Forum erhalten, um sich ggf. über Schul-, Universitäts- und Unternehmensgrenzen hinweg austauchen zu können.

 

Rechtsstaatliche Maßnahmen

Es kann und muss das primäre Ziel sein, Antisemitismus in der Diskussion mit Sachlichkeit zu schlagen. Dort wo allerdings keine Argumente und Diskussionen mehr helfen, sondern „rote Linien“ überschritten werden, braucht es eine klare Kante! Anstatt Ausreden und Entschuldigen ins Zentrum der Analyse antisemitischer Taten zu stellen, fordern wir das Strafrecht daraufhin zu überprüfen, ob den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen, um entscheidend, nicht nur gegen antisemitische Gewalttaten vorzugehen, welche durch den Straftatbestand der Körperverletzung abgedeckt, sondern auch konsequent gegen Verhalten vorzugehen, dass den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung erfüllt. Zudem ist auch gegen das öffentliche Verbrennen von staatlichen Hoheitssymbolen vorzugehen. Dies muss insbesondere dann überprüft werden, wenn antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von öffentlichen und genehmigten Versammlungen zu erwarten sind. 

Wir fordern darüber hinaus die konsequente Erfassung antisemitischer Straftaten deutlich zu verbessern um die Dunkelziffer zu reduzieren. Wir schließen uns dem Antrag der Unionsfraktion sowie der Grünen-, FDP- und SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Januar d.J. an und fordern, dass antisemitische Straftaten wieder explizit im Verfassungsschutzbericht ausgewiesen werden sollen. Die Motivation der Täter ist ebenfalls zu erfassen um aus den statistischen Erkenntnissen Präventionsstrategien zu entwickeln.

Neben der Gefahr des unterschwelligen oder aggressiven Antisemitismus durch deutsche Staatsbürger erkennen wir eine Gefahr durch den sogenannten „Importierten Antisemitismus“, der uns im Zuge der weltweiten Flüchtlingskrise erreicht. Für uns ist selbstverständlich, dass diejenigen, die zu uns kommen, sich der Weltoffenheit und Toleranz unserer Gesellschaft verpflichtet fühlen. Daher ist eine strenge Verfolgung von Hasskriminalität auch bei Ausländern unabdingbar. Daher soll §54 Abs. 1 AufenthG so angepasst werden, dass Ausländer, die
rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden, denen Hasskriminalität im Sinne des §46 Abs. 2 StGB zugrunde liegt, unabhängig vom Strafmaß abgeschoben werden können. 

Dafür ist es jedoch unerlässlich, dass die entsprechenden Polizei- und Justizbehörden Hass-kriminalität, gerade mit antisemitischem Hintergrund, überhaupt als solche erkennen. Für uns liegt daher die erste Maßnahme bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten bei der Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für Hasskriminalität. Bereits in der polizeilichen Ausbildung sowie wiederholt während ihrer Dienstzeit müssen Polizeianwärter und –beamte in der Erkennung von und im Umgang mit Hasskriminalität geschult werden.

Für eine verantwortungsvolle Drogenpolitik

Die Prohibition weicher Drogen ist in Deutschland gescheitert. Etliche Menschen, die privat und ohne ihre Mitbürger zu gefährden weiche Drogen wie Hanf oder Cannabis konsumieren, werden in ihrer Freiheit eingeschränkt und polizeiliche Ressourcen durch die Verfolgung von Gelegenheitskonsumenten vergeudet, während der Schwarzmarkt dennoch ungehemmt floriert.

 

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher die Legalisierung des Besitzes, Anbaus und kontrollierten Verkaufs weicher Drogen, wie Hanf oder Cannabis. Wir sind der Überzeugung, dass eine Freigabe nicht nur einen Zugewinn an Freiheit für mündige Bürger bedeutet, sondern auch Jugend- und Verbraucherschutz beim Drogenkonsum erst möglich macht. Denn während der Schwarzmarkt weder Altersgrenze noch Mindeststandards kennt, kann und muss durch den Verkauf in zertifizierten Geschäften die strenge Kontrolle der entsprechenden Substanzen sowie ein effektiver Jugendschutz gewährleistet werden.

 

Im Rahmen von Drogenlegalisierungen müssen durch ausreichende Testverfahren Standards geschaffen werden, die ein Mindestmaß an gesundheitlicher Gefährdung sowie ein Höchstmaß  an Transparenz und Verbraucherschutz sicherstellen. Ähnlich wie bei Medikamenten unterliegen Wirkstoffe der Kennzeichnungspflicht. Ungesetzlicher Handel muss weiterhin unterbunden und strafrechtlich verfolgt werden. Die kontrollierte Freigabe ist auf Personen zu beschränken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Eine darüber hinaus gehende Legalisierung von harten Drogen lehnen wir entschieden ab. Eine Freigabe von Substanzen, die bereits nach einmaligem oder sehr kurzzeitigem Konsum abhängig machen, bedeutet keinen Zugewinn, sondern eine unverkennbare Gefahr für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

Wir sprechen uns außerdem für einen Ausbau der Sucht- und Drogenpräventionsarbeit, gerade im schulischen Umfeld, aus und fordern in diesem Rahmen eine starke Zusammenarbeit mit und Förderung von Hilfsprojekten für Süchtige und Abhängige.

Elternunabhängiges BAföG und mehr!

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern ein elternunabhängiges Bafög mit gleichzeitiger Beschränkung durch das eigene Einkommen. Der Bafög-Satz soll sich an folgenden Kriterien bemessen:

 

Bei einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche wird trotzdem uneingeschränktes Bafög gezahlt, der Lohn jedoch normal versteuert. Ab einem jahresdurchschnittlichen Monatseinkommen von 1.000 Euro bis zu einem jahresdurchschnittlichen Monatseinkommen von 1.500 Euro wird ein um 60 Prozent des über 1.000 Euro hinausgehenden Anteils des monatlichen Einkommens geminderter Bafög-Satz ausgezahlt. Bei höheren Einkommen wird kein Bafög erteilt. Um keine Fehlanreize gegen Arbeit und Sparsamkeit zu setzen, soll die Vermögensgrenze von aktuell 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden.

 

In diesem Zuge würde der Folgeantrag hinfällig werden und soll dementsprechend abgeschafft werden. Einzig die alljährlichen Einkommensnachweise sollen noch eingereicht werden müssen. Die Einschränkung wollen wir bei der Leistung setzen, um die Leistungsbereitschaft der Studenten zu fördern und die Zweckmäßigkeit des Bafög zu gewährleisten. Deshalb sind nach dem dritten Fachsemester 60 Leistungspunkte nachzuweisen, wovon 40 Leistungspunkte in Modulen der gewählten Fächerkombination erworben worden sein müssen. Sprachkurse und ähnliche Veranstaltungen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs sind nicht einzubeziehen.

 

Die Reglung zur Förderung durch Bafög hinsichtlich Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbrüchen soll beibehalten werden. Die Förderungshöchstdauer bemisst sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Bei begründeten Ausnahmen kann auch das darüber hinausgehende Semester bewilligt werden. Zum Masterstudium ist ein neuer Bafög-Antrag einzureichen.

Wir lassen keine Fünfe gerade sein!

Im Zuge der notwendigen Wahlrechtsreform für die Wahlen zum Deutschen Bundestag wird auch immer wieder die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre in Erwägung gezogen.

 

Nachdem Deutschlands höchstes Parlament über 70 Jahre hinweg auch mit Wahlen im Vier-Jahres-Rhythmus arbeitsfähig und produktiv gewesen ist, wäre eine Ausdehnung der Wahlperiode auch mit Verweis auf einen vermeintlichen Effizienzgewinn nicht zu rechtfertigen. Vielmehr würde sie an den Grundpfeilern unserer repräsentativen Demokratie sägen, wenn der Wähler um ein Viertel länger auf die nächste Möglichkeit warten müsste, über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg lehnen daher eine Ausdehnung der Wahlperiode über vier Jahre hinaus entschieden ab und fordern die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich bei möglichen Debatten um die Ausgestaltung einer Wahlrechtsreform vehement für die Beibehaltung des vierjährigen Wahlrhythmus‘ einzusetzen.

Highspeed auch unter Berlin

Nach wie vor gibt es in der Berliner U-Bahn im Gegensatz zu anderen Großstädten keine LTE-Abdeckung von allen Mobilfunkanbietern. Grund dafür sind die horrenden Mietpreise, die die BVG Netzbetreibern abverlangt. Für die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg ist dieser Zustand schlicht inakzeptabel, wenn ein staatliches Verkehrsunternehmen auf diese Weise den Netzausbau in einer Metropole wie Berlin blockiert und so sowohl als Dienstleister seinen Kunden einen entsprechenden Komfort verweigert als auch im gleichen Zuge der Digitalisierung unserer Hauptstadt und damit deren Wirtschaftsentwicklung Steine in den Weg legt. Wir fordern daher, dass die BVG ihre Mietforderungen auf ein angemessenes Niveau senkt, das allen wichtigen Mobilfunkanbietern einen Ausbau des LTE-Netzes in der Berliner U-Bahn ermöglicht.

Gerechtigkeit im öffentlichen Nahverkehr

600.000 Schwarzfahrdelikte nimmt die BVG jedes Jahr auf, wohlwissend, dass die Dunkelziffer bedeutend darüber liegen dürfte. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher die Einrichtung von Kontrollsperren im Berliner U- und S-Bahnnetz nach dem Vorbild von London oder Amsterdam. Damit soll sowohl die BVG finanziell entlastet werden, da weniger Kontrolleure eingestellt werden müssten, als auch den zahlungsbereiten Nutzern des Öffentlichen Nahverkehrs Rechnung getragen werden, die mit ihrer Fahrkarte bisher auch diejenigen mitfinanzieren, die die Berliner Verkehrsmittel ohne einen eigenen Beitrag nutzen.

Nur “Nein heißt Nein” kann’s auch nicht sein.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern eine grundlegende Überarbeitung des just von der Großen Koalition verschärften Sexualstrafrechts.

Der jüngste Reformversuch der Bundesregierung hat tatsächliche Probleme in der Bekämpfung von Sexualverbrechen nicht behoben und Bemühungen um ein lückenloses und praktikables Sexualstrafrecht mehr geschadet als genutzt.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern deshalb, die in weiten Teilen impraktikablen Änderungen zu korrigieren und mögliche Gesetzeslücken zu schließen, um so eine wirkungsvolle und sinnvolle Reform des Sexualstrafrechts auf Grundlage der Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium eingerichteten Expertenkommission einzuleiten. Essentiell dafür ist eine ausgewogene, sachliche und fundierte Debatte ohne ideologische Scheuklappen, gerade auch in den Gremien des Deutschen Bundestages.

Darüber hinaus sehen die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg die Defizite bei der Bekämpfung von Sexualverbrechen weniger bei einer mangelnden Rechtsgrundlage als in der unzureichenden Anwendung und Durchsetzung geltenden Rechts. Die Politik muss durch eine bessere Ausstattung der Justiz, der Polizeibehörden und der Präventivarbeit es möglich machen, geltendes Recht konsequent durchzusetzen, statt durch ständige Rufe nach Rechtsverschärfungen von ihren eigenen exekutiven Versäumnissen abzulenken und eine Debatte zu befeuern, die in weiten Teilen der Rechtswirklichkeit in Deutschland vorbei gegangen ist.