Sich nicht dem Fortschritt entgegenstellen – KI-Anwendungen den Weg bereiten

Algorithmen und KI-Systeme sind schon seit Jahren fester Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. ChatGPT und KI gesteuerte Bilderstellungen eröffnen Tag für Tag neue Möglichkeiten. Deshalb ist dies auch unabdingbar, dass diese Anwendungen sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft mehr an Bedeutung gewinnt und auch zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass der Einsatz von KI und automatisierten Entscheidungsprozessen für den Einzelnen auch durchaus Risiken bergen, besonders, wenn diese nicht mit der notwendigen Vorsicht eingesetzt werden. Denn die KI-Systeme werden immer komplexer, während es für die Menschen immer schwieriger wird, diese zu verstehen oder die Folgen der Anwendungen abzuschätzen.

Trotz dessen lehnen wir ein pauschales Verbot einzelner KI-Systeme ab. Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz aufhalten. für Wirtschaft und Staat sowie für alle Bürgerinnen und Bürger. Wir sehen es dagegen als notwendig an, diese neuen Technologien durch entsprechende Gesetzgebung sicher anwendbar zu machen.

Diese Gesetzgebung soll eine Folgenabschätzung beinhalten, welche behördlich genutzte KI-Systeme auf Autonomie, Gerechtigkeit und Fairness sowie auf das Einhalten ethischer Grundsätze prüft. Die Ergebnisse dieser

Folgeabschätzung sind in einem Transparenzgereicht in ein öffentliches Register einzutragen. Diese neuen Pflichten sollen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert werden.

Parallel hierzu ist bereits jetzt eine Strategie für die Einführung und Anwendung von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. So wird sichergestellt, dass nach der Digitalisierung der Verwaltung schnellstmöglich die Automatisierung erfolgt.

Private Vorsorge stärken – Versicherungspflichtgrenze senken

Die Anzahl der Menschen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung stieg von 2011 bis 2021 um

4 27 % auf 28,5 Millionen Zusatzversicherte. Insgesamt waren somit 37,35 Millionen Menschen in Besitz einer privaten Krankenversicherung. Es zeigt sich somit: Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, ihre Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten, wächst. Dieses Gestaltungswillens gilt durch mehr Freiheit bei der Wahl der Krankenversicherung zu fördern.

Um dem Gestaltungswillen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ist es unabdingbar, die Versicherungspflichtgrenze deutlich abzusenken und an die Beitragsbemessungsgrenze anzupassen.

Keine Verhandlungen mit Klimaklebern

Seit mehreren Monaten blockieren Mitglieder „Letzte Generation“ insbesondere in Berlin regelmäßig wichtige Infrastruktur, insbesondere Autobahnauffahrten, Hauptstraßen, aber auch Flughäfen.

Für die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg hat konsequenter und weitsichtiger Klimaschutz Priorität. Die erschreckend banalen Forderungen der „Letzten Generation“ leisten aber keinen nennenswerten oder verhältnismäßigen Beitrag zum Klimaschutz und rechtfertigen in keiner Weise die von ihren Mitgliedern angewandten Mittel. Einige Positionen, wie die Forderung nach „Gesellschaftsräten“ sind dabei mit Blick auf aktuell diskutierte Klimaschutzprojekte nicht nur kontraproduktiv, sondern verdeutlichen auch die grundlegend demokratie- und verfassungsfeindliche Haltung der „Letzen Generation“.

Die Blockaden unserer Infrastruktur stellen dabei nicht nur ein Ärgernis für Verkehrsteilnehmer dar, sondern bergen veritable Gefahren für die notfallmedizinische Versorgung und verursachen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Eine Gesellschaft darf sich nicht über Monate von fanatischen Radikalen in Geiselhaft nehmen lassen. Verhandlungen oder Verabredungen öffentlicher Institutionen oder ihrer Vertreter mit der „Letzten Generation“ lehnen wir entschieden ab.

Kein Berliner Versammlungsgesetz zulasten der Polizei

Als Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg betrachten wir Vorschlag des Berliner Senats für ein „Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin“ mit großer Skepsis.

 

Der im Juni 2020 ins Abgeordnetenhaus eingebrachte Gesetzesentwurf beansprucht, Rechtssicherheit und -klarheit zu schaffen, wäre aber in der realen Umsetzung praxisuntauglich und konfus und atmet zudem denselben Polizei-kritischen Geist, den Rot-Rot-Grün aus ideologischen Gründen schon seit Jahren gegenüber Sicherheitsbehörden an den Tag legt.

 

Für ein sinn- und maßvolles Versammlungsgesetz sind daher erhebliche Anpassungen erforderlich. Insbesondere muss ein Regelwirrwarr verhindert werden, das den vielen unterstützenden Polizisten anderer Bundesländer ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Ein Berliner Versammlungsgesetz muss sich daher möglichst nah am Versammlungsgesetz des Bundes orientieren, um ein erfolgreiches Zusammenwirken länderübergreifender Polizeikräfte zu garantieren. Zudem sprechen wir uns dezdiert gegen eine Lockerung des Vermummungsverbotes aus. Das Vermummungsverbot sowie das Verbot des Mitführens von Gegenständen zum Zweck der Vermummung müssen von Vornherein bestehen bleiben. Eine Abwälzung der Entscheidung über ein Vermummungsverbot auf die Einsatzkräfte vor Ort lehnen wir entschieden ab. Weiterhin müssen Beamte auch in Zukunft die Möglichkeit zur zivilen Teilnahme an Versammlungen unter freiem Himmel erhalten. Auch eine gesetzliche Fixierung des – grundsätzlich richtigen – Deeskalationsgebots sehen wir kritisch. Diese Maßgabe muss sich aus den Dienstvorschriften und der Führungsweise der Polizei, aber nicht aus der Legislation ergeben.

 

Ein Gesetz, das diesen grundsätzlichen Forderungen nicht entspricht, lehnen wir ab und fordern eine entsprechende Anpassung.

Für eine leistungsfähige Berliner Polizei

Die Polizei von Berlin steht vor vielfältigen Herausforderungen: Neben dem Schutz der Bürger durch Kriminalität und Terrorismus finden in der Hauptstadt regelmäßig größere Demonstrationen statt, welche durch Rechtsextremisten eine neue Qualität von Agressivität erreichen. Neben Clans ist zudem die linksextremistische Szene in Berlin dominant und beugt regelmäßig geltendes Recht. In diesem Umfeld ist die Polizei in Berlin schlecht ausgestattet und ohne politischen Rückhalt der rotrotgrünen Regierung oder der Polizeipräsidentin. So ordnete die Polizeipräsidentin beispielsweise an, dass Straftäter auf frischer Tat nur dann verfolgt werden dürfen, wenn sie nicht in linke Szeneobjekte fliehen. In diesem Fall müssten die Polizisten erst einmal telefonisch Rücksprache mit einer Dienstkraft des höheren Dienstes halten, womit die Verfolgung regelmäßig abgebrochen werden muss. Auch Einsparungen an Infrastrukturmitteln führten zur Schießstandaffäre in Berlin, womit sich die zuständigen Politiker mittlerweile für 18 tote Polizisten verantworten müssen.

Schlussendlich ist auch die Zahl der Polizisten nicht für ihre Aufgaben angemessen: Neben Millionen von Überstunden müssen regelmäßig tausende Polizisten aus anderen Bundesländern angefragt werden, welche allerdings nicht immer in der geforderten Anzahl Hilfe leisten können. Durch all diese Punkte bei geringem Gehalt ist die Arbeit eines Polizisten für viele gute Schüler nicht mehr attraktiv. Dadurch müssen auch eher ungeeignete Bewerber genommen werden, was den Ruf der Polizei weiter verschlechtert. Diese Kette muss aber durchbrochen werden, wenn wieder aktiv für die Sicherheit der Bürger Berlins gekämpft werden soll. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher:

 

  • Eine für ihre Aufgaben angemessene materielle Ausstattung sowie die Möglichkeit, diese gegen Straftäter einzusetzen. Polizisten werden regelmäßig auf Demonstrationen oder beim Schutz von Gebäuden Extremisten attackiert. Dies zeugt nicht nur von fehlendem Respekt gegenüber der Polizei, die Polizisten sind hier zudem einer stark erhöhten Gefahr von Verletzungen ausgesetzt. Zudem führen Polizisten Schusswaffen mit sich, welche bei einem Handgemenge entwendet werden könnten und in den Händen von solchen Extremisten zu toten Berliner Bürgern und Polizisten führt. Ein Angriff auf einen Polizisten muss hiermit als extreme Gefahr für die Allgemeinheit gelten. Solche Straftäter müssen zudem gefasst werden, um diese Gefahr auch mittelfristig zu bannen. Aus unserer Sicht kann hierbei unter anderem ein Tasereinsatz die Gefahr angemessen bannen. Wir fordern daher die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) und die Ausstattung der Schutzpolizei mit ebendiesen. Die entsprechenden Beamten sollten sie erst nach Abschluss einer Schulung einsetzen dürfen.
  • Eine angemessene personelle Ausstattung der Polizei. Die Berliner Polizei muss in der Lage sein, regelmäßige Veranstaltungen wie Demonstrationen oder politische Zusammentreffen mit eigenen personellen Mitteln ohne den Aufbau von Überstunden abdecken zu können. Hierfür muss die Berliner Polizei deutlich ausgebaut werden und benötigt viele hunderte Beamte mehr.
  • Einen attraktiven Arbeitgeber. Überstunden sollen mit doppelter Entschädigung ausgezahlt werden können und die Beamtenbesoldungstabelle soll an die Bundesbesoldung angeglichen werden. Im Zuge dessen soll der Hauptstadtzuschlag abgeschafft werden.

 

Mit all diesen Punkten sollte mittelfristig die Sicherheit in Berlin wieder garantiert werden können und geltendes Recht durchgesetzt werden. Die Berliner sollten wieder Vertrauen in Ihre Polizei sowie deren Fähigkeiten gewinnen und die größten Fehler der jetzigen Regierung damit korrigiert werden.

 

Obdach- und Wohnungslose in Zeiten von Corona nicht vergessen

Die Coronakrise hat starke Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft. Be-
sonders stark betroffen sind in Berlin jedoch die wohnungs- und obdachlosen
Menschen. Als Liberale sind wir überzeugt, dass gerade besonders verwundbare
Menschen im besonderen Fokus des staatlichen Krisenmanagements stehen
müssen.

Auch obdachlosen Menschen muss es möglich sein, sich vor einer Ansteckung
mit COVID-19 schützen zu können.

Nach Vorbild der Stadt San Francisco, USA, fordern wir das Land Berlin auf, ge-
sonderte Flächen auszuschreiben, welche konkret für den Schutz von woh-
nungs- und obdachlosen Menschen genutzt werden sollen. Die Flächen müssen
ausreichend groß sein, um jedem Schutzsuchenden einen sicheren Bereich zu-
weisen zu können, der die Abstandsregeln einhält. Zusätzlich sollen den Schutz-
suchenden Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch
mobile Sanitär- und Waschanlagen soll die Hygiene der Schutzsuchenden ge-
währleistet werden.

Mittelfristig fordern wir eine weitreichende Housing-First-Initiative, um Obdach-
und Wohnungslose wieder den Weg in geregelte Lebensverhältnisse zu ebnen
und eine sichere Bleibe zu verschaffen. Nach dem Housing-First-Prinzip bekom-
men Betroffene einen eigenen, unbefristeten Mietvertrag. Damit die Hou-
sing-First-Initiative erfolgreich verläuft und die Betroffenen wieder auf eigenen
Beinen stehen können, soll professionelle Betreuung angeboten werden. Im Falle
einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes sollen Teile der neu entstehenden
Wohnanlagen für eine Housing-First-Initiative genutzt werden.

Blockaden verhindern – Mehrheitswillen auch im Erbrecht durchsetzen

Das deutsche Erbrecht ist durch seine mangelnde Flexibilität in der Nachlassverwaltung häufig der Ausgangspunkt von Streitfällen und Stagnation in der Eigentumsverwertung.

Hinterlässt ein Erblasser eine Erbmasse an eine Erbengemeinschaft, muss bei Maßnahmen, die über reine Verwaltung hinausgehen, also bei jeder Substanzveränderung, die Erbengemeinschaft einstimmig darüber befinden. So zum Beispiel bei Bebauungen von Grundstücken. Mangelnde Klarheit bei Entscheidungsfindungen fördern familieninterne Fehden. Die Blockadehaltungen verhindern eine sinnvolle Verwertung der Erbmasse im Mehrheitsinteresse.

 

  1. Die Jungen Liberalen Berlin fordern bei der Erbengemeinschaft durch Abwandlung der §§ 2038 und 2040 BGB eine Willensbildung nach den Regeln der Kapitalgesellschaften zu ermöglichen. So muss bei Substanzveränderungen nurnoch eine (qualifizierte) Mehrheit zustimmen.
  2. Der Erblasser kann im Rahmen der Testierfreiheit entscheiden mit welche Mehrheitsverhältnissen die Erbengemeinschaft Beschlüsse fasst. Regelt es dies nicht, so findet 1) entsprechend Anwendung.

Sicherheit ohne Schockstarre – keine Taser für die Polizei

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich gegen die Nutzung von sogenannten Elektroteasern durch die Berliner Polizei aus. Die Fixierung von lediglich verdächtigen Personen durch Elektroschocks ist nicht nur unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern ist auch reine Symbolpolitik, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.Stattdessen muss der Senat endlich eine vollständige Grundausstattung unserer Polizeibeamten sowie eine umfassende Erneuerung der Schießstände forcieren.

Was im Lehrerzimmer passiert, bleibt im Lehrerzimmer.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg lehnen die Abfrage der sexuellen Orientierung von
Lehrkräften in einer aktuellen Studie der Sigmund-Freud-Hochschule und der HU Berlin strikt ab. Die Erhebung dieser Daten stellt einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre ein und sind daher auch anonym weder zu erheben oder auszuwerten.

Name it! Für ein modernes Namensrecht

Unsere Namensgebung ist Ausdruck von identitärer Vielfalt und persönlicher Individualität in unserer Gesellschaft. Die Ursprünge des heutigen Namensrechts, mit seinen Untergliederungen und Regelwerken, gehen bis auf die große preußische Rechtsreform des Jahres 1794 zurück, welche ein konservativistisch-patriachalisches Familienbild ins Zentrum der Betrachtung stellt. Demnach ist diese Gesetzgebung in ihren Grundfesten nicht mehr zeitgemäß.

Vor allem die Tatbestandsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (§ 3 NamÄndG i.V.m. Ziff. 33 ff. NamÄndVwV) führen oftmals zu einem entwürdigenden, langwierigen und diskriminierenden Verfahren, welches für den/die Antragssteller/in eine zusätzliche emotionale Belastung darstellt.

Vor- und Nachname(n) sollen mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden können. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist die Erklärung vor dem Standesbeamten oder hilfsweise vor einem Notar abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche und nachweisbare Kosten). Zum Schutz des Rechtsverkehrs wird die Namensänderung behördlich im Melde- und Personenstandsregister aufgenommen und überprüft. Sollten die schutzwürdigen Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den persönlichen Interessen überwiegen, ist eine Namensänderung gemäß den bislang einschlägigen Normen der NamÄndVwV im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu versagen.