Nun sag, wie hast Du’s mit der Religion? – Grundsätze liberaler Religionspolitik

Glaubens- und Religionsfreiheit bilden essenzielle Grundpfeiler einer liberalen Gesellschaft. Dabei bedeutet Glaubensfreiheit stets sowohl die Freiheit zur Religionsausübung als auch die Freiheit, ohne religiös motivierte Vorgaben und Einschränkungen leben zu können. Freiheit zur und Freiheit von der Religion gleichermaßen zu gewährleisten und auszubalancieren, ist daher Aufgabe des liberalen, weltanschaulich neutralen Staates und Grundsatz liberaler Religionspolitik.

Im Wissen und in der Akzeptanz, dass Religion auch Teil der liberalen Gesellschaft ist, strebt liberale Religionspolitik nicht danach, Religion aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen, sondern die weltliche und strukturelle Macht von Religionsgemeinschaften zu beschränken. Unser Ziel ist daher kein strikt laizistischer, sondern stets ein säkularer Staat, dessen Institutionen sich weltanschaulicher Neutralität verpflichtet sehen und der gerade durch seine Zurückhaltung in religiösen Fragen den Bürgerinnen und Bürgern Raum zur religiösen und weltanschaulichen Entfaltung sichert.

 

Religion und Brauchtum

Insbesondere die christliche und jüdische Religion hat großen Einfluss auf die kulturelle Prägung unseres Landes und unserer Gesellschaft genommen. Viele ursprünglich religiös begründete Traditionen ziehen ihre gesellschaftliche Akzeptanz heute daraus, dass an die Stelle der religiösen Bedeutung eine kulturelle Bedeutung getreten ist, die – wie etwa beim Weihnachtsfest – inzwischen über Konfessionsgrenzen hinweg geteilt und gelebt wird. Der Verweis auf eine ursprünglich religiöse Legitimation einer staatlichen Praxis kann daher weder ihren Erhalt noch ihre Abschaffung begründen. Wie in allen anderen Fragen staatlichen Handelns kann unser Maßstab nur sein, ob es verhältnismäßig oder unverhältnismäßig in bürgerliche Freiheiten eingreift. Daraus ergeben sich für uns die folgenden Forderungen:

  • Christliche Feiertage, die durch Brauchtum und Akzeptanz hohe gesamtgesellschaftliche Bedeutung erhalten – wie die Weihnachts- und die Osterfeiertage oder Christi Himmelfahrt („Vatertag“) und Pfingsten–, wollen wir als gesetzliche Feiertage erhalten. Gesetzliche Feiertage ohne Verbindung zu gesamtgesellschaftlichen Traditionen sollen zugunsten von säkularen Feiertagen oder flexiblen Feiertagsmodellen abgeschafft werden.
  • Tanz- und Filmverbote an sogenannten stillen Feiertagen stellen unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit von Konfessionslosen und Andersgläubigen dar und sollen daher abgeschafft werden.
  • Seinen Ruhetag soll jeder frei wählen dürfen. Den staatlichen Sonntagsschutz und das Arbeitsverbot an Sonntagen wollen wir abschaffen.
  • Der Straftatbestand der Blasphemie ist abzuschaffen. Wo der öffentliche Friede durch die Verunglimpfung anderer Religionen bedroht ist, ist eine strafrechtliche Verfolgung auch ohne Blasphemie-Paragraf möglich und auch geboten.

 

Staat und religiöse Symbolik

Der Staat muss auch in seinem Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern weltanschauliche Neutralität waren, ohne historische Kontexte oder Traditionen in unverhältnismäßigem Ausmaß auszutilgen. Das bedeutet für uns:

  • Die Anbringung religiöser Glaubenssymbole in staatlichen Einrichtungen lehnen wir ab. Bereits in der Bausubstanz vorhandene religiöse Symbole oder religiöse Symbole beim Bau öffentlicher Gebäude nach historischen Vorbildern – etwa Kreuz und Schriftzüge auf dem Berliner Humboldt-Forum – wollen wir erhalten.
  • Den Gottesbezug in der Grundgesetzpräambel hat als im historischen Kontext gewachsene Demutsformel seine Legitimität und nimmt darüber hinaus auch keinen Einfluss auf die säkulare Verfassung des Staates. Forderungen nach einer Streichung teilen wir daher nicht. Passagen einiger Landesverfassungen, in denen die „Ehrfurcht vor Gott“ zum Erziehungsziel erhoben wird, sind hingegen nicht mit dem weltanschaulichen Neutralitätsgebot eines säkularen Staates vereinbar und sollten daher in Verantwortung der jeweiligen Bundesländer ersetzt werden.
  • Die aktuelle Form des deutschen Amtseides wollen wir erhalten.

 

Staat und Religionsgemeinschaften

Die Trennung von Staat und Kirche ist Voraussetzung für einen weltanschaulich neutralen Staat. Wir fordern daher:

  • Die Staatsleistungen an die Kirchen müssen abgelöst werden.
  • Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss bürokratie- und gebührenlos jederzeit möglich sein.
  • Kirchen müssen ihre Bischöfe ohne jeden staatlichen Einfluss einsetzen dürfen. Gleichzeitig fordern wir die Abschaffung von Sonderrechten der Kirchen bei der Besetzung von staatlichen Gremien, beispielsweise den Rundfunkräten und die Aufhebung der Sendungsrechte.
  • Das für alle geltende Arbeitsrecht schützt die Freiheit von Arbeitgebern, bei der Personalauswahl Belange zu berücksichtigen, welche sich aus der politischen, weltanschaulichen oder religiösen Tendenz des Betriebs ergeben. Eine hiervon losgelöste Freistellung der Kirchen vom staatlichen Arbeitsrecht ist auf seelsorgerische Tätigkeiten einzugrenzen.
  • Religionsgemeinschaften müssen die Möglichkeit haben, ihre Religion durch Feste und Prozessionen auch in der Öffentlichkeit ausleben zu können und auf Ihre Gottesdienste und Festtage in geeigneter Weise hinzuweisen – etwa durch Glockengeläut oder die Shabbat Siren. Praktiken, bei denen religiöse Botschaften, Verse und Lobpreisungen in einer Weise verlautbart werden, dass man sich ihnen bis in den privaten Raum hinein kaum mehr entziehen kann, drängen Anders- und Nichtgläubigen die eigenen Religionsausübung jedoch auf unverhältnismäßige Weise auf. Der Muezzinruf, der durch Lautsprecher regelmäßig in den öffentlichen Raum dringt, sollte daher grundsätzlich nicht gestattet werden.
  • Auch nicht-christlichen Religionsgemeinschaften sollte in der Art der Kirchensteuer eine gesicherte inländische Finanzierung ermöglicht werden. Die Finanzierung von Religionsgemeinschaften durch staatsnahe Institutionen aus dem Ausland wollen wir konsequent unterbinden.

 

Religion und Bildung

Religion ist Privatsache. Wenn religiöse Bildung jedoch nur außerhalb öffentlicher Bildungseinrichtungen stattfindet, steigt die Gefahr religiöser Indoktrination, die in Intoleranz und Radikalisierung münden kann – eine Entwicklung, die wir in vielen Teilen Deutschlands bereits feststellen müssen.

Religiöse Bildung und Aufklärung müssen daher in den öffentlichen Raum zurückgeholt werden, um sicherzustellen, dass religiöse Bildung und Wertevermittlung nicht allein dem privaten Bereich und damit unter Umständen Organisationen und Verbänden überlassen werden, deren Zielsetzungen einer weltanschaulich neutralen Gesellschaft zuwiderlaufen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass in allen Bundesländern Schülerinnen und Schüler einen Weltanschauungsunterricht oder einen konfessionellen Religionsunterricht als Wahlpflichtfach besuchen müssen. Die Lehrkräfte des Religions- und Weltanschauungsunterricht sollten von staatlicher Seite beaufsichtigt und bezahlt werden. Der Lehrplan soll hierbei von den jeweiligen Religionsgemeinschaften entworfen und von den Ministerien bzw. Senatsverwaltungen der Länder genehmigt werden. Ein breites Angebot an konfessionellem Religionsunterricht ist durch vermehrte Kooperation zwischen den Schulen zu gewährleisten. Etwaige mittelbare oder unmittelbare Förderungen des privaten Religionsunterrichts sollen ersatzlos entfallen.

Auch mit konfessionellem Religionsunterricht bleibt die Schule ein Ort weltanschaulicher Neutralität. Dies bedeutet aber nicht, dass Schülerinnen und Schülern das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke verboten werden kann. In diesem Zuge lehnen wir ein Kopftuchverbot für Schülerinnen ab. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass gegen den erklärten Willen der Kinder seitens der Eltern gehandelt wird, sind die Schulen freilich in der Pflicht, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Religiösen Extremismus bekämpfen und Radikalisierung begegnen

So tolerant liberale Politik gegenüber der freien Religionsausübung sein muss, so konsequent muss sie gegen jede Form von religiösen Handlungen, die nicht mit unserem Rechtsstaat zu vereinbaren sind, vorgehen. Dabei gilt es vor allem Radikalisierungen durch Bildung entgegenzutreten. Wir fordern daher:

  • Es braucht eine starke und flächendeckende Präventionsarbeit in Bezug auf religiösem Extremismus. Dabei soll der Schwerpunkt der Präventionsarbeit in Bildungseinrichtungen stattfinden. Hier sind interreligiösen Begegnungen im Rahmen von Aktionstagen, Wandertagen und im Unterricht zu stärken. Gleichzeitig sollen durch den verstärkten Einsatz von Sozialarbeitern auch Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern aufgrund verschiedener Religionen Einhalt geboten werden.
  • Wir wollen die Finanzierung von erfolgreichen Ausstiegs- und Deradikalisierungsangeboten ausbauen und verstetigen.
  • Das Internet als sozialer Raum soll als Ort der Radikalisierung stärker in den Blick genommen werden. Radikalisierung und Diskriminierung jeglicher Art dürfen auch im Netz nicht unerkannt bleiben.
  • Hasskriminalität und Volksverhetzung müssen gerade mit dem Fokus auf Rassismus und Antisemitismus konsequent verfolgt werden. Dabei sollen bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, geprüft werden, ob das Entziehen des Deutschen Passes möglich ist. Sollten Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen der Hasskriminalität oder Volksverhetzung verurteilt werden, ist es durch eine Anpassung des Aufenthaltsgesetzes unabhängig vom Strafmaß die Abschiebung zu ermöglichen.

Hass macht hässlich – Die offene Gesellschaft wirksam verteidigen

Toleranz, Pluralismus und Meinungsfreiheit zeichnen den liberalen Rechtsstaat aus – insbesondere im Umgang mit Haltungen, die staatlichen Zielen und gesellschaftlichen Normen vermeintlich zuwiderlaufen. Gleichzeitig geraten Liberalität und Demokratie zunehmend unter Druck durch eine wachsende Radikalisierung in Teilen der Gesellschaft, die nicht zuletzt durch die Sozialen Medien an Dynamik und Intensität gewonnen hat, und sich in einer Verrohung der Debattenkultur, Missinformation, gesellschaftlicher Spaltung bis hin zu Gewalt gegen Minderheiten Bahn bricht. Eine Destabilisierung unseres demokratischen Gemeinwesens durch derlei Entwicklungen wollen wir nicht zulassen.

Der liberale Rechtsstaat muss resilient sein gegen Extremismus und radikale Agitation, ohne dabei selbst seine Grundsätze von Toleranz, Pluralismus und Meinungsfreiheit aufzugeben. In diesem Kontext muss auch der gesetzliche Rahmen gestärkt werden, um Resilienz unserer Demokratie zu gewährleisten, Toleranz zu erhalten und die Gesellschaft gegen unterschiedliche Extremismen zu schützen.

 

Hass im Netz

Immer mehr kommt es in sozialen Medien zu einer Verrohung des Diskurses, der Verbreitung von Fehlinformation und der Entstehung von Echokammern. In diesem Kontext fordern die Jungen Liberalen:

  • Wir wollen in das Regelwerk des Digital Service Acts (DSA) der Europäischen Union eine unabhängige Medienaufsicht ähnlich wie in Deutschland integrieren und für Internetplattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in einem jährlichen Turnus Berichtspflichten für Content-Moderation einführen.
  • Social-Media-Platformen sind Gatekeeper für die Meinungsfreiheit im Netz. Dass sie auch gegen nicht rechtswidrige Inhalte vorgehen, ist aufgrund der Privatautonomie grundsätzlich zulässig, jedoch müssen sich Social Media Plattformen hierbei im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen.
  • Bei der Verfolgung mutmaßlicher Straftaten im Netz darf die Abwägung von Grundrechten nicht in die Hände von Digitalkonzernen gelegt werden, die damit noch einflussreicher für den Meinungsbildungsprozess werden und zu overblocking neigen können. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist daher abzuschaffen. Wir setzen in erster Linie auf die individuelle Strafverfolgung durch eine personell und technisch ausreichend ausgestattete Polizei, die dafür konkret geschult und verstärkt werden muss. Zur besseren Rechtsdurchsetzung sind Plattformen dazu zu verpflichten, digitale Beschwerdemöglichkeiten für User wie sonstige Betroffene einzurichten.
  • Finanzierung politischer Social-Media-Kampagnen aus dem EU-Ausland muss verhindert und die Plattformen verpflichtet werden, diese durch Transparenz und Offenlegungspflichten zu unterbinden.
  • Staatliche Regulierungen und Versuche, die Verbreitung von Falschinformationen rechtlich zu sanktionieren, lehnen wir entschieden ab. Stattdessen wollen wir die Desinformationstaskforce des Bundesinnenministeriums ausbauen. Desinformationskampagnen sollen außerdem konsequent in die Berichte der Verfassungsschutzbehörden aufgenommen werden.
  • Anonymität im Netz muss grundsätzlich möglich sein. Eine Klarnamenpflicht lehnen wir ab.
  • Verbale Attacken im Netz und Cybermobbing dürfen rechtlich nicht folgenlos bleiben. Über die konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten des Strafrechts ist § 1 des Opferentschädigungsgesetzes vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ um den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu ergänzen.

 

Schutz vor Diskriminierung und Hasskriminalität

Intoleranz und Hass bleiben nicht nur im Raum des Verbalen, sondern manifestieren sich in diskriminierenden Handlungen oder in roher Gewalt. Um dem zu begegnen fordern wir:

  • 3 Abs. 3 GG muss um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität erweitert werden. Diese Reform ist überfällig und notwendig, um der LGBTIQ-Community endlich einen Schutz vor Diskriminierung im Verfassungsrang zu geben. Um die Anzeigebereitschaft gegen queerfeindliche Übergriffe und Straftaten zu erhöhen, sollen bei den Polizeibehörden konkrete Ansprechpartner für homo- und transfeindliche Gewalt geschaffen werden.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll auch eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit untersagen. Damit soll insbesondere die Handhabe gegen israelbezogenen Antisemitismus gestärkt werden.
  • Die Sicherheitsbehörden müssen gegen volksverhetzende oder Terrorismus billigende Botschaften, Aufrufe und Sprechchöre bei Demonstrationen und Versammlungen konsequent vorgehen, Versammlungen in solchen Fällen konsequent auflösen und in begründeten Ausnahmen von Vornherein verbieten. Dass die Berliner Polizei nach den Terroranschlägen der Hamas auf Israel am 7. Oktober zunächst nicht wegen des Verdachts auf Billigung von Straftaten gegen Sympathisanten der Hamas ermitteln wollte, die auf der Sonnenallee Süßigkeiten verteilten und den Terror gegen Juden und Israelis feierten, ist beschämend. § 140 StGB muss soweit konkretisiert werden, dass Interpretationsspielräume bei der Ahndung solcher Handlungen minimiert werden.
  • Wer den Hass auf unsere Straßen trägt, kann in Deutschland keinen Aufenthaltstitel erhalten – das gilt insbesondere in Bezug auf die Ausschreitungen und antisemitischen Sprechchöre bei antiisraelischen Demonstrationen, aber z. B. auch für die Gewalt zwischen eritreischen Gruppen im September 2023. Die Möglichkeiten des Aufenthaltsrecht zur Abschiebung und Ausweisung Beteiligter müssen konsequent ausgeschöpft werden. Ferner ist eine Konkretisierung und Ausweitung der Abschiebegründe nach § 53 Abs. 1 AufenthG vorzunehmen. Eine Abschiebung oder Ausweisung soll nicht erst bei einer Gefahr für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, sondern bereits bei einer Gefährdung des öffentlichen Friedens zweifelsfrei erfolgen können – etwa bei Delikten i. S. d. §§ 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), 130 (Volksverhetzung), 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) oder 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) StGB. Bei Straftaten in Zusammenhang mit Hasskriminalität und Volksverhetzung soll eine Abschiebung zudem unabhängig von der Höhe des Strafmaßes erfolgen.

 

Spaltung und Agitation auf institutioneller Ebene begegnen

Radikale Organisationen unternehmen vermehrt den Versuch, in staatlichen Gremien und Institutionen an Einfluss zu gewinnen. Gleichzeitig nutzen auch fremde Staaten Kommunikationskanäle und Finanzierungswege, um Einfluss auf die gesellschaftliche Debatte zu nehmen und die deutsche bzw. europäische Demokratie zu unterminieren. Um dies zu verhindern, fordern wir:

  • Die Auslandsfinanzierung religiöser Strukturen, wie wir sie insbesondere im islamischen Umfeld erleben, muss verboten werden. Religionsgemeinschaften dürfen nicht zum verlängerten Arm ausländischer Mächte werden. Stattdessen sollte das Modell der Kirchensteuer auch anderen Religionsgemeinschaften eröffnet werden, um eine inländische Finanzierung gewährleisten zu können.
  • Die Imamausbildung soll künftig in Deutschland erfolgen. Dies wiederum setzt voraus, dass Islamische Theologie an Universitäten in Deutschland studiert werden kann. Dabei darf es keine Kooperation mit DITIB oder anderen konservativen Islamverbänden, wie sie vornehmlich im Zentralrat der Muslime vorzufinden sind, geben. Wir wollen stattdessen mit liberalen Islamverbänden wie Muslimisches Forum Deutschland, Liberal-Islamischer Bund und der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee zusammenarbeiten. Fundamentalistische Islamverbänden darf keine Mitwirkung in Gremien wie der Islamkonferenz gewährt werden.
  • Fundamentalistische und aus dem Ausland finanzierte Institutionen wie das Islamische Zentrum in Hamburg (IZH) müssen geschlossen werden.
  • Konfuzius-Institute, die seit 2006 von der Regierung der Volksrepublik China an deutschen Hochschulen gegründet und finanziert werden, um unter dem Vorwand der Förderung von chinesischer Sprache und Kultur Einfluss auf die akademische Lehre zu nehmen und Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas zu verbreiten, müssen vollständig von deutschen Bildungsstätten entkoppelt werden. Hochschulen sollen künftig dazu verpflichtet werden, Mittelzuwendungen aus dem außereuropäischen Ausland zu erfassen und transparent zu veröffentlichen.
  • Hochschulen müssen ein Ort der Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit sein. Versuchen einzelner Gruppen oder gar der Hochschule selbst, die Freiheit der Lehre zu beschränken, politisch unliebsame Veranstaltungen zu blockieren oder zu untersagen, stellen wir uns entschieden entgegen.

Sich nicht dem Fortschritt entgegenstellen – KI-Anwendungen den Weg bereiten

Algorithmen und KI-Systeme sind schon seit Jahren fester Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. ChatGPT und KI gesteuerte Bilderstellungen eröffnen Tag für Tag neue Möglichkeiten. Deshalb ist dies auch unabdingbar, dass diese Anwendungen sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft mehr an Bedeutung gewinnt und auch zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass der Einsatz von KI und automatisierten Entscheidungsprozessen für den Einzelnen auch durchaus Risiken bergen, besonders, wenn diese nicht mit der notwendigen Vorsicht eingesetzt werden. Denn die KI-Systeme werden immer komplexer, während es für die Menschen immer schwieriger wird, diese zu verstehen oder die Folgen der Anwendungen abzuschätzen.

Trotz dessen lehnen wir ein pauschales Verbot einzelner KI-Systeme ab. Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz aufhalten. für Wirtschaft und Staat sowie für alle Bürgerinnen und Bürger. Wir sehen es dagegen als notwendig an, diese neuen Technologien durch entsprechende Gesetzgebung sicher anwendbar zu machen.

Diese Gesetzgebung soll eine Folgenabschätzung beinhalten, welche behördlich genutzte KI-Systeme auf Autonomie, Gerechtigkeit und Fairness sowie auf das Einhalten ethischer Grundsätze prüft. Die Ergebnisse dieser

Folgeabschätzung sind in einem Transparenzgereicht in ein öffentliches Register einzutragen. Diese neuen Pflichten sollen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert werden.

Parallel hierzu ist bereits jetzt eine Strategie für die Einführung und Anwendung von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. So wird sichergestellt, dass nach der Digitalisierung der Verwaltung schnellstmöglich die Automatisierung erfolgt.

Private Vorsorge stärken – Versicherungspflichtgrenze senken

Die Anzahl der Menschen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung stieg von 2011 bis 2021 um

4 27 % auf 28,5 Millionen Zusatzversicherte. Insgesamt waren somit 37,35 Millionen Menschen in Besitz einer privaten Krankenversicherung. Es zeigt sich somit: Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern, ihre Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten, wächst. Dieses Gestaltungswillens gilt durch mehr Freiheit bei der Wahl der Krankenversicherung zu fördern.

Um dem Gestaltungswillen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ist es unabdingbar, die Versicherungspflichtgrenze deutlich abzusenken und an die Beitragsbemessungsgrenze anzupassen.

Keine Verhandlungen mit Klimaklebern

Seit mehreren Monaten blockieren Mitglieder „Letzte Generation“ insbesondere in Berlin regelmäßig wichtige Infrastruktur, insbesondere Autobahnauffahrten, Hauptstraßen, aber auch Flughäfen.

Für die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg hat konsequenter und weitsichtiger Klimaschutz Priorität. Die erschreckend banalen Forderungen der „Letzten Generation“ leisten aber keinen nennenswerten oder verhältnismäßigen Beitrag zum Klimaschutz und rechtfertigen in keiner Weise die von ihren Mitgliedern angewandten Mittel. Einige Positionen, wie die Forderung nach „Gesellschaftsräten“ sind dabei mit Blick auf aktuell diskutierte Klimaschutzprojekte nicht nur kontraproduktiv, sondern verdeutlichen auch die grundlegend demokratie- und verfassungsfeindliche Haltung der „Letzen Generation“.

Die Blockaden unserer Infrastruktur stellen dabei nicht nur ein Ärgernis für Verkehrsteilnehmer dar, sondern bergen veritable Gefahren für die notfallmedizinische Versorgung und verursachen einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Eine Gesellschaft darf sich nicht über Monate von fanatischen Radikalen in Geiselhaft nehmen lassen. Verhandlungen oder Verabredungen öffentlicher Institutionen oder ihrer Vertreter mit der „Letzten Generation“ lehnen wir entschieden ab.

Kein Berliner Versammlungsgesetz zulasten der Polizei

Als Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg betrachten wir Vorschlag des Berliner Senats für ein „Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin“ mit großer Skepsis.

 

Der im Juni 2020 ins Abgeordnetenhaus eingebrachte Gesetzesentwurf beansprucht, Rechtssicherheit und -klarheit zu schaffen, wäre aber in der realen Umsetzung praxisuntauglich und konfus und atmet zudem denselben Polizei-kritischen Geist, den Rot-Rot-Grün aus ideologischen Gründen schon seit Jahren gegenüber Sicherheitsbehörden an den Tag legt.

 

Für ein sinn- und maßvolles Versammlungsgesetz sind daher erhebliche Anpassungen erforderlich. Insbesondere muss ein Regelwirrwarr verhindert werden, das den vielen unterstützenden Polizisten anderer Bundesländer ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Ein Berliner Versammlungsgesetz muss sich daher möglichst nah am Versammlungsgesetz des Bundes orientieren, um ein erfolgreiches Zusammenwirken länderübergreifender Polizeikräfte zu garantieren. Zudem sprechen wir uns dezdiert gegen eine Lockerung des Vermummungsverbotes aus. Das Vermummungsverbot sowie das Verbot des Mitführens von Gegenständen zum Zweck der Vermummung müssen von Vornherein bestehen bleiben. Eine Abwälzung der Entscheidung über ein Vermummungsverbot auf die Einsatzkräfte vor Ort lehnen wir entschieden ab. Weiterhin müssen Beamte auch in Zukunft die Möglichkeit zur zivilen Teilnahme an Versammlungen unter freiem Himmel erhalten. Auch eine gesetzliche Fixierung des – grundsätzlich richtigen – Deeskalationsgebots sehen wir kritisch. Diese Maßgabe muss sich aus den Dienstvorschriften und der Führungsweise der Polizei, aber nicht aus der Legislation ergeben.

 

Ein Gesetz, das diesen grundsätzlichen Forderungen nicht entspricht, lehnen wir ab und fordern eine entsprechende Anpassung.

Für eine leistungsfähige Berliner Polizei

Die Polizei von Berlin steht vor vielfältigen Herausforderungen: Neben dem Schutz der Bürger durch Kriminalität und Terrorismus finden in der Hauptstadt regelmäßig größere Demonstrationen statt, welche durch Rechtsextremisten eine neue Qualität von Agressivität erreichen. Neben Clans ist zudem die linksextremistische Szene in Berlin dominant und beugt regelmäßig geltendes Recht. In diesem Umfeld ist die Polizei in Berlin schlecht ausgestattet und ohne politischen Rückhalt der rotrotgrünen Regierung oder der Polizeipräsidentin. So ordnete die Polizeipräsidentin beispielsweise an, dass Straftäter auf frischer Tat nur dann verfolgt werden dürfen, wenn sie nicht in linke Szeneobjekte fliehen. In diesem Fall müssten die Polizisten erst einmal telefonisch Rücksprache mit einer Dienstkraft des höheren Dienstes halten, womit die Verfolgung regelmäßig abgebrochen werden muss. Auch Einsparungen an Infrastrukturmitteln führten zur Schießstandaffäre in Berlin, womit sich die zuständigen Politiker mittlerweile für 18 tote Polizisten verantworten müssen.

Schlussendlich ist auch die Zahl der Polizisten nicht für ihre Aufgaben angemessen: Neben Millionen von Überstunden müssen regelmäßig tausende Polizisten aus anderen Bundesländern angefragt werden, welche allerdings nicht immer in der geforderten Anzahl Hilfe leisten können. Durch all diese Punkte bei geringem Gehalt ist die Arbeit eines Polizisten für viele gute Schüler nicht mehr attraktiv. Dadurch müssen auch eher ungeeignete Bewerber genommen werden, was den Ruf der Polizei weiter verschlechtert. Diese Kette muss aber durchbrochen werden, wenn wieder aktiv für die Sicherheit der Bürger Berlins gekämpft werden soll. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher:

 

  • Eine für ihre Aufgaben angemessene materielle Ausstattung sowie die Möglichkeit, diese gegen Straftäter einzusetzen. Polizisten werden regelmäßig auf Demonstrationen oder beim Schutz von Gebäuden Extremisten attackiert. Dies zeugt nicht nur von fehlendem Respekt gegenüber der Polizei, die Polizisten sind hier zudem einer stark erhöhten Gefahr von Verletzungen ausgesetzt. Zudem führen Polizisten Schusswaffen mit sich, welche bei einem Handgemenge entwendet werden könnten und in den Händen von solchen Extremisten zu toten Berliner Bürgern und Polizisten führt. Ein Angriff auf einen Polizisten muss hiermit als extreme Gefahr für die Allgemeinheit gelten. Solche Straftäter müssen zudem gefasst werden, um diese Gefahr auch mittelfristig zu bannen. Aus unserer Sicht kann hierbei unter anderem ein Tasereinsatz die Gefahr angemessen bannen. Wir fordern daher die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) und die Ausstattung der Schutzpolizei mit ebendiesen. Die entsprechenden Beamten sollten sie erst nach Abschluss einer Schulung einsetzen dürfen.
  • Eine angemessene personelle Ausstattung der Polizei. Die Berliner Polizei muss in der Lage sein, regelmäßige Veranstaltungen wie Demonstrationen oder politische Zusammentreffen mit eigenen personellen Mitteln ohne den Aufbau von Überstunden abdecken zu können. Hierfür muss die Berliner Polizei deutlich ausgebaut werden und benötigt viele hunderte Beamte mehr.
  • Einen attraktiven Arbeitgeber. Überstunden sollen mit doppelter Entschädigung ausgezahlt werden können und die Beamtenbesoldungstabelle soll an die Bundesbesoldung angeglichen werden. Im Zuge dessen soll der Hauptstadtzuschlag abgeschafft werden.

 

Mit all diesen Punkten sollte mittelfristig die Sicherheit in Berlin wieder garantiert werden können und geltendes Recht durchgesetzt werden. Die Berliner sollten wieder Vertrauen in Ihre Polizei sowie deren Fähigkeiten gewinnen und die größten Fehler der jetzigen Regierung damit korrigiert werden.

 

Obdach- und Wohnungslose in Zeiten von Corona nicht vergessen

Die Coronakrise hat starke Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft. Be-
sonders stark betroffen sind in Berlin jedoch die wohnungs- und obdachlosen
Menschen. Als Liberale sind wir überzeugt, dass gerade besonders verwundbare
Menschen im besonderen Fokus des staatlichen Krisenmanagements stehen
müssen.

Auch obdachlosen Menschen muss es möglich sein, sich vor einer Ansteckung
mit COVID-19 schützen zu können.

Nach Vorbild der Stadt San Francisco, USA, fordern wir das Land Berlin auf, ge-
sonderte Flächen auszuschreiben, welche konkret für den Schutz von woh-
nungs- und obdachlosen Menschen genutzt werden sollen. Die Flächen müssen
ausreichend groß sein, um jedem Schutzsuchenden einen sicheren Bereich zu-
weisen zu können, der die Abstandsregeln einhält. Zusätzlich sollen den Schutz-
suchenden Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch
mobile Sanitär- und Waschanlagen soll die Hygiene der Schutzsuchenden ge-
währleistet werden.

Mittelfristig fordern wir eine weitreichende Housing-First-Initiative, um Obdach-
und Wohnungslose wieder den Weg in geregelte Lebensverhältnisse zu ebnen
und eine sichere Bleibe zu verschaffen. Nach dem Housing-First-Prinzip bekom-
men Betroffene einen eigenen, unbefristeten Mietvertrag. Damit die Hou-
sing-First-Initiative erfolgreich verläuft und die Betroffenen wieder auf eigenen
Beinen stehen können, soll professionelle Betreuung angeboten werden. Im Falle
einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes sollen Teile der neu entstehenden
Wohnanlagen für eine Housing-First-Initiative genutzt werden.

Blockaden verhindern – Mehrheitswillen auch im Erbrecht durchsetzen

Das deutsche Erbrecht ist durch seine mangelnde Flexibilität in der Nachlassverwaltung häufig der Ausgangspunkt von Streitfällen und Stagnation in der Eigentumsverwertung.

Hinterlässt ein Erblasser eine Erbmasse an eine Erbengemeinschaft, muss bei Maßnahmen, die über reine Verwaltung hinausgehen, also bei jeder Substanzveränderung, die Erbengemeinschaft einstimmig darüber befinden. So zum Beispiel bei Bebauungen von Grundstücken. Mangelnde Klarheit bei Entscheidungsfindungen fördern familieninterne Fehden. Die Blockadehaltungen verhindern eine sinnvolle Verwertung der Erbmasse im Mehrheitsinteresse.

 

  1. Die Jungen Liberalen Berlin fordern bei der Erbengemeinschaft durch Abwandlung der §§ 2038 und 2040 BGB eine Willensbildung nach den Regeln der Kapitalgesellschaften zu ermöglichen. So muss bei Substanzveränderungen nurnoch eine (qualifizierte) Mehrheit zustimmen.
  2. Der Erblasser kann im Rahmen der Testierfreiheit entscheiden mit welche Mehrheitsverhältnissen die Erbengemeinschaft Beschlüsse fasst. Regelt es dies nicht, so findet 1) entsprechend Anwendung.

Sicherheit ohne Schockstarre – keine Taser für die Polizei

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich gegen die Nutzung von sogenannten Elektroteasern durch die Berliner Polizei aus. Die Fixierung von lediglich verdächtigen Personen durch Elektroschocks ist nicht nur unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern ist auch reine Symbolpolitik, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.Stattdessen muss der Senat endlich eine vollständige Grundausstattung unserer Polizeibeamten sowie eine umfassende Erneuerung der Schießstände forcieren.