Kein Berliner Versammlungsgesetz zulasten der Polizei

Als Junge Liberale Tempelhof-Schöneberg betrachten wir Vorschlag des Berliner Senats für ein „Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin“ mit großer Skepsis.

 

Der im Juni 2020 ins Abgeordnetenhaus eingebrachte Gesetzesentwurf beansprucht, Rechtssicherheit und -klarheit zu schaffen, wäre aber in der realen Umsetzung praxisuntauglich und konfus und atmet zudem denselben Polizei-kritischen Geist, den Rot-Rot-Grün aus ideologischen Gründen schon seit Jahren gegenüber Sicherheitsbehörden an den Tag legt.

 

Für ein sinn- und maßvolles Versammlungsgesetz sind daher erhebliche Anpassungen erforderlich. Insbesondere muss ein Regelwirrwarr verhindert werden, das den vielen unterstützenden Polizisten anderer Bundesländer ihre Arbeit erheblich erschweren würde. Ein Berliner Versammlungsgesetz muss sich daher möglichst nah am Versammlungsgesetz des Bundes orientieren, um ein erfolgreiches Zusammenwirken länderübergreifender Polizeikräfte zu garantieren. Zudem sprechen wir uns dezdiert gegen eine Lockerung des Vermummungsverbotes aus. Das Vermummungsverbot sowie das Verbot des Mitführens von Gegenständen zum Zweck der Vermummung müssen von Vornherein bestehen bleiben. Eine Abwälzung der Entscheidung über ein Vermummungsverbot auf die Einsatzkräfte vor Ort lehnen wir entschieden ab. Weiterhin müssen Beamte auch in Zukunft die Möglichkeit zur zivilen Teilnahme an Versammlungen unter freiem Himmel erhalten. Auch eine gesetzliche Fixierung des – grundsätzlich richtigen – Deeskalationsgebots sehen wir kritisch. Diese Maßgabe muss sich aus den Dienstvorschriften und der Führungsweise der Polizei, aber nicht aus der Legislation ergeben.

 

Ein Gesetz, das diesen grundsätzlichen Forderungen nicht entspricht, lehnen wir ab und fordern eine entsprechende Anpassung.

Für eine leistungsfähige Berliner Polizei

Die Polizei von Berlin steht vor vielfältigen Herausforderungen: Neben dem Schutz der Bürger durch Kriminalität und Terrorismus finden in der Hauptstadt regelmäßig größere Demonstrationen statt, welche durch Rechtsextremisten eine neue Qualität von Agressivität erreichen. Neben Clans ist zudem die linksextremistische Szene in Berlin dominant und beugt regelmäßig geltendes Recht. In diesem Umfeld ist die Polizei in Berlin schlecht ausgestattet und ohne politischen Rückhalt der rotrotgrünen Regierung oder der Polizeipräsidentin. So ordnete die Polizeipräsidentin beispielsweise an, dass Straftäter auf frischer Tat nur dann verfolgt werden dürfen, wenn sie nicht in linke Szeneobjekte fliehen. In diesem Fall müssten die Polizisten erst einmal telefonisch Rücksprache mit einer Dienstkraft des höheren Dienstes halten, womit die Verfolgung regelmäßig abgebrochen werden muss. Auch Einsparungen an Infrastrukturmitteln führten zur Schießstandaffäre in Berlin, womit sich die zuständigen Politiker mittlerweile für 18 tote Polizisten verantworten müssen.

Schlussendlich ist auch die Zahl der Polizisten nicht für ihre Aufgaben angemessen: Neben Millionen von Überstunden müssen regelmäßig tausende Polizisten aus anderen Bundesländern angefragt werden, welche allerdings nicht immer in der geforderten Anzahl Hilfe leisten können. Durch all diese Punkte bei geringem Gehalt ist die Arbeit eines Polizisten für viele gute Schüler nicht mehr attraktiv. Dadurch müssen auch eher ungeeignete Bewerber genommen werden, was den Ruf der Polizei weiter verschlechtert. Diese Kette muss aber durchbrochen werden, wenn wieder aktiv für die Sicherheit der Bürger Berlins gekämpft werden soll. Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher:

 

  • Eine für ihre Aufgaben angemessene materielle Ausstattung sowie die Möglichkeit, diese gegen Straftäter einzusetzen. Polizisten werden regelmäßig auf Demonstrationen oder beim Schutz von Gebäuden Extremisten attackiert. Dies zeugt nicht nur von fehlendem Respekt gegenüber der Polizei, die Polizisten sind hier zudem einer stark erhöhten Gefahr von Verletzungen ausgesetzt. Zudem führen Polizisten Schusswaffen mit sich, welche bei einem Handgemenge entwendet werden könnten und in den Händen von solchen Extremisten zu toten Berliner Bürgern und Polizisten führt. Ein Angriff auf einen Polizisten muss hiermit als extreme Gefahr für die Allgemeinheit gelten. Solche Straftäter müssen zudem gefasst werden, um diese Gefahr auch mittelfristig zu bannen. Aus unserer Sicht kann hierbei unter anderem ein Tasereinsatz die Gefahr angemessen bannen. Wir fordern daher die Schaffung gesetzlicher Regelungen zum Einsatz von Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser) und die Ausstattung der Schutzpolizei mit ebendiesen. Die entsprechenden Beamten sollten sie erst nach Abschluss einer Schulung einsetzen dürfen.
  • Eine angemessene personelle Ausstattung der Polizei. Die Berliner Polizei muss in der Lage sein, regelmäßige Veranstaltungen wie Demonstrationen oder politische Zusammentreffen mit eigenen personellen Mitteln ohne den Aufbau von Überstunden abdecken zu können. Hierfür muss die Berliner Polizei deutlich ausgebaut werden und benötigt viele hunderte Beamte mehr.
  • Einen attraktiven Arbeitgeber. Überstunden sollen mit doppelter Entschädigung ausgezahlt werden können und die Beamtenbesoldungstabelle soll an die Bundesbesoldung angeglichen werden. Im Zuge dessen soll der Hauptstadtzuschlag abgeschafft werden.

 

Mit all diesen Punkten sollte mittelfristig die Sicherheit in Berlin wieder garantiert werden können und geltendes Recht durchgesetzt werden. Die Berliner sollten wieder Vertrauen in Ihre Polizei sowie deren Fähigkeiten gewinnen und die größten Fehler der jetzigen Regierung damit korrigiert werden.

 

Obdach- und Wohnungslose in Zeiten von Corona nicht vergessen

Die Coronakrise hat starke Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft. Be-
sonders stark betroffen sind in Berlin jedoch die wohnungs- und obdachlosen
Menschen. Als Liberale sind wir überzeugt, dass gerade besonders verwundbare
Menschen im besonderen Fokus des staatlichen Krisenmanagements stehen
müssen.

Auch obdachlosen Menschen muss es möglich sein, sich vor einer Ansteckung
mit COVID-19 schützen zu können.

Nach Vorbild der Stadt San Francisco, USA, fordern wir das Land Berlin auf, ge-
sonderte Flächen auszuschreiben, welche konkret für den Schutz von woh-
nungs- und obdachlosen Menschen genutzt werden sollen. Die Flächen müssen
ausreichend groß sein, um jedem Schutzsuchenden einen sicheren Bereich zu-
weisen zu können, der die Abstandsregeln einhält. Zusätzlich sollen den Schutz-
suchenden Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch
mobile Sanitär- und Waschanlagen soll die Hygiene der Schutzsuchenden ge-
währleistet werden.

Mittelfristig fordern wir eine weitreichende Housing-First-Initiative, um Obdach-
und Wohnungslose wieder den Weg in geregelte Lebensverhältnisse zu ebnen
und eine sichere Bleibe zu verschaffen. Nach dem Housing-First-Prinzip bekom-
men Betroffene einen eigenen, unbefristeten Mietvertrag. Damit die Hou-
sing-First-Initiative erfolgreich verläuft und die Betroffenen wieder auf eigenen
Beinen stehen können, soll professionelle Betreuung angeboten werden. Im Falle
einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes sollen Teile der neu entstehenden
Wohnanlagen für eine Housing-First-Initiative genutzt werden.

Blockaden verhindern – Mehrheitswillen auch im Erbrecht durchsetzen

Das deutsche Erbrecht ist durch seine mangelnde Flexibilität in der Nachlassverwaltung häufig der Ausgangspunkt von Streitfällen und Stagnation in der Eigentumsverwertung.

Hinterlässt ein Erblasser eine Erbmasse an eine Erbengemeinschaft, muss bei Maßnahmen, die über reine Verwaltung hinausgehen, also bei jeder Substanzveränderung, die Erbengemeinschaft einstimmig darüber befinden. So zum Beispiel bei Bebauungen von Grundstücken. Mangelnde Klarheit bei Entscheidungsfindungen fördern familieninterne Fehden. Die Blockadehaltungen verhindern eine sinnvolle Verwertung der Erbmasse im Mehrheitsinteresse.

 

  1. Die Jungen Liberalen Berlin fordern bei der Erbengemeinschaft durch Abwandlung der §§ 2038 und 2040 BGB eine Willensbildung nach den Regeln der Kapitalgesellschaften zu ermöglichen. So muss bei Substanzveränderungen nurnoch eine (qualifizierte) Mehrheit zustimmen.
  2. Der Erblasser kann im Rahmen der Testierfreiheit entscheiden mit welche Mehrheitsverhältnissen die Erbengemeinschaft Beschlüsse fasst. Regelt es dies nicht, so findet 1) entsprechend Anwendung.

Sicherheit ohne Schockstarre – keine Taser für die Polizei

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich gegen die Nutzung von sogenannten Elektroteasern durch die Berliner Polizei aus. Die Fixierung von lediglich verdächtigen Personen durch Elektroschocks ist nicht nur unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, sondern ist auch reine Symbolpolitik, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.Stattdessen muss der Senat endlich eine vollständige Grundausstattung unserer Polizeibeamten sowie eine umfassende Erneuerung der Schießstände forcieren.

Was im Lehrerzimmer passiert, bleibt im Lehrerzimmer.

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg lehnen die Abfrage der sexuellen Orientierung von
Lehrkräften in einer aktuellen Studie der Sigmund-Freud-Hochschule und der HU Berlin strikt ab. Die Erhebung dieser Daten stellt einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre ein und sind daher auch anonym weder zu erheben oder auszuwerten.

Name it! Für ein modernes Namensrecht

Unsere Namensgebung ist Ausdruck von identitärer Vielfalt und persönlicher Individualität in unserer Gesellschaft. Die Ursprünge des heutigen Namensrechts, mit seinen Untergliederungen und Regelwerken, gehen bis auf die große preußische Rechtsreform des Jahres 1794 zurück, welche ein konservativistisch-patriachalisches Familienbild ins Zentrum der Betrachtung stellt. Demnach ist diese Gesetzgebung in ihren Grundfesten nicht mehr zeitgemäß.

Vor allem die Tatbestandsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (§ 3 NamÄndG i.V.m. Ziff. 33 ff. NamÄndVwV) führen oftmals zu einem entwürdigenden, langwierigen und diskriminierenden Verfahren, welches für den/die Antragssteller/in eine zusätzliche emotionale Belastung darstellt.

Vor- und Nachname(n) sollen mittels einer einseitigen Willenserklärung durch den Namensträger beliebig geändert werden können. Damit diese Namensänderung Rechtswirksamkeit erlangt, ist die Erklärung vor dem Standesbeamten oder hilfsweise vor einem Notar abzugeben. Die Gebühren hierfür müssen in einem angemessenen Rahmen liegen (tatsächliche und nachweisbare Kosten). Zum Schutz des Rechtsverkehrs wird die Namensänderung behördlich im Melde- und Personenstandsregister aufgenommen und überprüft. Sollten die schutzwürdigen Interessen der Öffentlichkeit gegenüber den persönlichen Interessen überwiegen, ist eine Namensänderung gemäß den bislang einschlägigen Normen der NamÄndVwV im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu versagen.

Kein Verbot von Außenwerbung im öffentlichen Raum

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich gegen den Volksentscheid “Berlin
Werbefrei” aus. In diesem wird gefordert, dass sämtliche Werbung – bis auf wenige Ausnahmen – aus dem öffentlichen Raum zu verbannen ist. Wir begrüßen die Debatte über Werbung im öffentlichen Raum und deren Einfluss auf die Gesellschaft, halten ein komplettes Verbot jedoch für einen zu starken Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit und vertrauen grundsätzlich auf ein mündiges und selbstbestimmtes Kaufverhalten der Konsumenten. Wir sehen in Werbung nicht
nur ein notwendiges Übel, sondern einen wichtigen Bestandteil in der Sozialen Marktwirtschaft und Vorzüge sowohl für Anbieter als auch für Konsumenten.

Eine Aufgabe für uns alle – für ein Deutschland ohne Judenhass

Präambel

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg sprechen sich in aller Form gegen den welt- und deutschlandweiten Antisemitismus aus. Dabei ist es für uns unerheblich, ob dieser in physischer oder verbaler, in bewusster oder unbewusster Form auftritt. Es muss die Aufgabe Deutschlands und seiner Gesellschaft sein, für die Sicherheit jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels einzutreten und mit rechtstaatlichen Mitteln für dieses zu kämpfen.

Mittel- bis langfristig beginnt das Ende des antisemitischen Gedankenguts im Kopf. Die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus darf allerdings nicht als eine abstrakte Aufgabe für einige wenige „Problemfälle“ angesehen werden, sondern muss vielmehr als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung begriffen werden. Sie kann nicht allein staatliche Aufgabe oder gar Aufgabe der in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens sein. Insbesondere Bildungseinrichtungen, staatliche- und halbstaatliche Institutionen, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen müssen deutlich machen, dass für antisemitische An-
sichten und Handlungen in ihren Reihen kein Platz ist. Dabei sprechen wir uns auch ausdrücklich gegen jegliche Benachteiligung von anderen gesellschaftlichen Gruppen aus. Antisemitismus muss immer als Teil einer gesamtheitlichen Fremdenfeindlichkeit betrachtet werden, die es zu bekämpfen gilt.

 

Maßnahmen in staatlichen und staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern die gesetzgebende Gewalt auf, konkrete Maßnahmen gegen Antisemitismus im Bereich der Kinder- und Erwachsenenbildung durchzusetzen und es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen zu belassen.

So sind

  1. Lehrer und Erzieher für den Tatbestand des Antisemitismus zu sensibilisieren und zu schulen, um bereits früh Präventivmaßnahmen einzuleiten. Dies soll im Rahmen der Aus- und Weiterbildung geschehen. Die didaktischen und pädagogischen Bildungsinhalte müssen auf die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit eingestellt werden um Lehrer für eine Mediation
    und Sanktion der Schüler, Auszubildenden und Kinder bei antisemitischen-, sexistischen- oder rassistischen oder anderen menschenverachtenden Entgleisungen vorzubereiten.
  2. Meldepflichten für antisemitische Vorfälle einzurichten. Die Meldung antisemitischer Vorfälle soll an eine ständige Mediationsstelle erfolgen, die ihr Kompetenz von der Senatskanzlei erhält. Diese wird entsprechend ausgestattet, um schnell auf Einzelvorfälle an Schulen, aber genauso auf Anfrage auch an Universitäten oder in Unternehmen, zu reagieren und durch Aufklärungsarbeit, Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern und Betreuung der Opfer antisemitische Vorfälle aufzuarbeiten.
  3. mehr Sanktionsmöglichkeiten gegen Lehrkräfte einzurichten. Dabei kann eine Versetzung nur die „gelbe Karte“ sein. Danach muss die Lehrkraft dauerhaft vom Lehrbetrieb entfernt werden. Dies soll bei jeglichen Verstößen gegen Art. 3 III GG und Art IV GG gelten, insbesondere bei aktiven Aktionen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen oder bei solchen denen eine Verschleierung oder eine Unterlassung bzw. ein Verstoß gegen die in 2. geregelte Meldepflicht zugrunde liegen.
  4. der deutsch-israelische Jugend- und Bildungsaustausch zu einem Jugend- und Bildungswerk mit bilateralen Strukturen ausgebaut werden um einen kulturellen Bildungserwerb sicherzustellen und Ressentiments vorzubeugen.
  5. Deutsch-israelische Oberschulen und insbesondere Sekundarschulen einzurichten bzw. aktiv zu fördern.

Der staatliche Bildungsauftrag, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter

In der zweiten Ebene fordern wir, dass neben der Jugend selbst auch die Vorbilder für junge Menschen, wie Ausbilder oder Eltern, in die Pflicht genommen werden müssen. Ein Ausbau des Angebots von Ganztagsschulen in Brennpunkten ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch wird der Zugang zu jungen Menschen deutlich intensiviert und die Einflussmöglichkeit ausgebaut. Ein entsprechend einzurichtendes Erfassungssystem von antisemitischen- und rassistischen Verstößen in Bildungseinrichtungen ist für die Standortbestimmung Voraussetzung. 

Als Grundlage für eine nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Benachteiligung von Gruppen im Allgemeinen, muss die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen, aber auch zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmen gestärkt werden. Damit ein nachhaltiger Erfolg eintreten kann sind wir fest davon überzeugt, dass der Kampf gegen Antisemitismus aus freier Überzeugung und aus intrinsischer Motivation heraus, geführt werden muss. 

Deshalb fordern wir die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle an Schulen, Universitäten, Unternehmen und Organisationen mit über 250 Mitarbeitern, die mit mindestens einem Antidiskriminierungsbeauftragten aus dem Kollegium, der Elternschaft bzw. der Arbeitnehmerschaft besetzt ist. Diese Stelle soll als Ansprechpartner für rassistische, antisemitische, homophobe oder ähnlich herabsetzende Vorfälle fungieren und ebenjene aufklären und entsprechende Konsequenzen einfordern. Das Engagement erfolgt auf freiwilliger Basis. 

Die Antidiskriminierungsstellen sollen eng mit der Mediationsstelle des Landes zusammenarbeiten und ein Forum erhalten, um sich ggf. über Schul-, Universitäts- und Unternehmensgrenzen hinweg austauchen zu können.

 

Rechtsstaatliche Maßnahmen

Es kann und muss das primäre Ziel sein, Antisemitismus in der Diskussion mit Sachlichkeit zu schlagen. Dort wo allerdings keine Argumente und Diskussionen mehr helfen, sondern „rote Linien“ überschritten werden, braucht es eine klare Kante! Anstatt Ausreden und Entschuldigen ins Zentrum der Analyse antisemitischer Taten zu stellen, fordern wir das Strafrecht daraufhin zu überprüfen, ob den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen, um entscheidend, nicht nur gegen antisemitische Gewalttaten vorzugehen, welche durch den Straftatbestand der Körperverletzung abgedeckt, sondern auch konsequent gegen Verhalten vorzugehen, dass den Straftatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung erfüllt. Zudem ist auch gegen das öffentliche Verbrennen von staatlichen Hoheitssymbolen vorzugehen. Dies muss insbesondere dann überprüft werden, wenn antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von öffentlichen und genehmigten Versammlungen zu erwarten sind. 

Wir fordern darüber hinaus die konsequente Erfassung antisemitischer Straftaten deutlich zu verbessern um die Dunkelziffer zu reduzieren. Wir schließen uns dem Antrag der Unionsfraktion sowie der Grünen-, FDP- und SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Januar d.J. an und fordern, dass antisemitische Straftaten wieder explizit im Verfassungsschutzbericht ausgewiesen werden sollen. Die Motivation der Täter ist ebenfalls zu erfassen um aus den statistischen Erkenntnissen Präventionsstrategien zu entwickeln.

Neben der Gefahr des unterschwelligen oder aggressiven Antisemitismus durch deutsche Staatsbürger erkennen wir eine Gefahr durch den sogenannten „Importierten Antisemitismus“, der uns im Zuge der weltweiten Flüchtlingskrise erreicht. Für uns ist selbstverständlich, dass diejenigen, die zu uns kommen, sich der Weltoffenheit und Toleranz unserer Gesellschaft verpflichtet fühlen. Daher ist eine strenge Verfolgung von Hasskriminalität auch bei Ausländern unabdingbar. Daher soll §54 Abs. 1 AufenthG so angepasst werden, dass Ausländer, die
rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt wurden, denen Hasskriminalität im Sinne des §46 Abs. 2 StGB zugrunde liegt, unabhängig vom Strafmaß abgeschoben werden können. 

Dafür ist es jedoch unerlässlich, dass die entsprechenden Polizei- und Justizbehörden Hass-kriminalität, gerade mit antisemitischem Hintergrund, überhaupt als solche erkennen. Für uns liegt daher die erste Maßnahme bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten bei der Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden für Hasskriminalität. Bereits in der polizeilichen Ausbildung sowie wiederholt während ihrer Dienstzeit müssen Polizeianwärter und –beamte in der Erkennung von und im Umgang mit Hasskriminalität geschult werden.

Für eine verantwortungsvolle Drogenpolitik

Die Prohibition weicher Drogen ist in Deutschland gescheitert. Etliche Menschen, die privat und ohne ihre Mitbürger zu gefährden weiche Drogen wie Hanf oder Cannabis konsumieren, werden in ihrer Freiheit eingeschränkt und polizeiliche Ressourcen durch die Verfolgung von Gelegenheitskonsumenten vergeudet, während der Schwarzmarkt dennoch ungehemmt floriert.

 

Die Jungen Liberalen Tempelhof-Schöneberg fordern daher die Legalisierung des Besitzes, Anbaus und kontrollierten Verkaufs weicher Drogen, wie Hanf oder Cannabis. Wir sind der Überzeugung, dass eine Freigabe nicht nur einen Zugewinn an Freiheit für mündige Bürger bedeutet, sondern auch Jugend- und Verbraucherschutz beim Drogenkonsum erst möglich macht. Denn während der Schwarzmarkt weder Altersgrenze noch Mindeststandards kennt, kann und muss durch den Verkauf in zertifizierten Geschäften die strenge Kontrolle der entsprechenden Substanzen sowie ein effektiver Jugendschutz gewährleistet werden.

 

Im Rahmen von Drogenlegalisierungen müssen durch ausreichende Testverfahren Standards geschaffen werden, die ein Mindestmaß an gesundheitlicher Gefährdung sowie ein Höchstmaß  an Transparenz und Verbraucherschutz sicherstellen. Ähnlich wie bei Medikamenten unterliegen Wirkstoffe der Kennzeichnungspflicht. Ungesetzlicher Handel muss weiterhin unterbunden und strafrechtlich verfolgt werden. Die kontrollierte Freigabe ist auf Personen zu beschränken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Eine darüber hinaus gehende Legalisierung von harten Drogen lehnen wir entschieden ab. Eine Freigabe von Substanzen, die bereits nach einmaligem oder sehr kurzzeitigem Konsum abhängig machen, bedeutet keinen Zugewinn, sondern eine unverkennbare Gefahr für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

Wir sprechen uns außerdem für einen Ausbau der Sucht- und Drogenpräventionsarbeit, gerade im schulischen Umfeld, aus und fordern in diesem Rahmen eine starke Zusammenarbeit mit und Förderung von Hilfsprojekten für Süchtige und Abhängige.